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Aktuelle Meldungen

EKM informiert: Sperrmüllabholung, Repararturbonus und Elektroschrottentsorgung

12.02.2024
News
Quelle: EKM
 
 
 
Logo Entsorgungsdienste Mittelsachsen
Ob Sofa, Matratze oder Gartenstuhl Sperrmüllabholung wieder möglich

Die Bürger des Landkreises Mittelsachsen können die Abholung ihrer sperrigen Abfälle wieder bei der EKM anmelden. Kostenfrei werden max. 2x 3m3 oder 1x 6 m3 an sperrigen Abfällen, pro Jahr und Haushalt, abgeholt.
 
Um eine reibungsarme Entsorgung der Abfälle zu gewährleisten, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
 
  • Sie können Ihre Sperrmüllabholung durch Einsendung der ausreichend frankierten Doppelkarte (siehe Rückseite Abfallkalender 2024) oder über das Sperrmüllformular online unter ekm-mittelsachsen.de anmelden.
  • Stellen Sie sperrige Abfälle aus Holz (Schränke, Tische, Stühle, etc.) getrennt von dem übrigen Sperrmüll (Gartenmöbel, Kinderwagen, Jalousien, etc.) bereit – nur so ist eine problemlose Abholung und Verwertung möglich.
  • Stellen Sie die angemeldeten Abfälle bis spätestens 5 Uhr morgens am Abholtag bereit.
  • Stellen Sie nur so viele Abfälle bereit, wie angemeldet wurden (3 oder 6 m³). Andernfalls wird Ihnen die Entsorgung von bereitgestellten Mehrmengen berechnet (siehe Abfallkalender 2024 S. 7).
  • Stellen Sie nur Einzelteile bereit, die max. 2 m lang und max. 70 kg schwer sind.
  • Die Bereitstellung der Abfälle muss im öffentlichen Verkehrsraum vor dem Grundstück, an einer mit dem LKW befahrbaren Straße erfolgen (dort, wo Abfallbehälter zur Entleerung bereitgestellt werden).
  • Bitte beachten Sie, dass Abfälle, die kein Sperrmüll sind – wie gefüllte Säcke, Bauschutt, Reifen, Elektroschrott, Schadstoffe oder Lumpen – nicht mitgenommen werden. Diese sind unverzüglich vom Bereitstellungsort zu beräumen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
 
Darüber hinaus können alle Bürger des Landkreises ihre sperrigen Abfälle ganzjährig kostenfrei an den Wertstoffhöfen des Landkreises abgeben, bis zu 3 m³ pro Anlieferung.
 
Weitere Informationen zur Sperrmüllentsorgung finden Sie hier oder telefonisch über die Abfallberatung unter: 03731-2625-41/42/44.

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Reparaturbonus Sachsen

Als zweites Bundesland führte Sachsen im November 2023 den staatlichen Zuschuss von Reparaturen für Elektro- und Elektronikaltgeräten ein. Durch die Inanspruchnahme des Reparaturbonus kann die Lebensdauer Ihrer Geräte verlängert und Geld eingespart werden, da Reparaturen oft günstiger sind als der Kauf neuer Geräte. Durch die Weiterverwendung von Elektronikaltgeräten werden unter anderem Edelmetalle, wie Gold, Silber, Kupfer und andere seltene Erden geschont. Ab einem Rechnungsbetrag von 75,00 € bekommen die Verbraucher mit Hauptwohnsitz in Sachsen die Hälfte der Reparaturkosten erstattet. Je Kalenderjahr werden bis zu zwei Reparaturen gefördert. Eine maximale Vergütung von 200,00 € pro Reparatur wird unterstützt.
 
Was müssen Sie beachten?
  • Achten Sie darauf, dass das Reparaturunternehmen bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) registriert ist. Ansonsten wird der Ihnen zustehende Bonus nicht vergütet. Die teilnehmenden Reparaturbetriebe finden Sie unter www.sab.sachsen.de.
  • Anträge sind ausschließlich online bei der SAB zu stellen.
  • Bitte stellen Sie den Antrag nach der erfolgten Reparatur und deren Bezahlung.
  • Die Rechnung darf nicht älter als drei Monate sein.
 
Beteiligen Sie sich an dieser nachhaltigen Initiative und tragen Sie aktiv zur Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit bei!

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Wohin mit kaputten Elektrogeräten?

Kommt Ihnen die Frage bekannt vor? Um die Recyclingquote des Elektroschrotts zu verbessern, gibt es seit dem 01. Juli 2022 ein novelliertes Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Seltene Edelmetalle, wie Gold, Silber, Kupfer oder Platin welche meist in Handys, TV-Geräten, Waschmaschinen, etc. vorhanden sind, können durch die richtige Entsorgung recycelt werden. Gemäß diesem Gesetz besteht eine verbindliche Rückgabepflicht für sämtliche Elektronikaltgeräte.
 
Nur weil der Fernseher kaputt ist, bedeutet es nicht gleich, dass er entsorgt werden muss. Im November 2023 führte Sachsen als zweites Bundesland den staatlichen Zuschuss von Reparaturen für Elektro- und Elektronikaltgeräte ein. Ab einem Rechnungsbetrag von 75,00 € (brutto) bekommen die Verbraucher mit Hauptwohnsitz in Sachsen die Hälfte der Reparatur erstattet.
 
Nicht mehr zu reparierende Geräte können kostenfrei auf allen zehn Wertstoffhöfen im Landkreis Mittelsachsen abgegeben werden. Elektrokleingeräte können beim Wocheneinkauf in den meisten Supermärkten, Discountern und Drogeriemärkten zurückgegeben werden. Mehr dazu auf unserer Internetseite unter www.ekm-mittelsachsen.de oder im Abfallkalender 2024 auf der Seite 23.
 
Das kann abgegeben werden:
  • Haushaltsgeräte
  • IT- und Telekommunikationsgeräte
  • Unterhaltungselektronik
  • Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen und Natriumdampflampen (Wohnraumleuchten / Lampen und Glühlampen bitte durch den Restabfallbehälter entsorgen.)
  • Elektrische und elektronische Werkzeuge
  • Spielzeug, Freizeit- und Sportgeräte
  • Medizinische Geräte
  • Überwachungs- und Kontrollinstrumente
  • Automatische Ausgabegeräte
 
ACHTUNG! Elektronikaltgeräte auf keinen Fall in den Restabfallbehälter werfen, da diese wertvolle und teils auch giftige Stoffe (z. B. Quecksilber, Cadmium, Blei, Arsen, etc.) enthalten.