Gemeinde Hartmannsdorf Gemeindeverwaltung Hartmannsdorf
Untere Hauptstraße 111
09232 Hartmannsdorf
Telefon: (03722) 4023-0
Fax: (03722) 92333
 

Öffentliche Bekanntmachung

 

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans „Gewerbeflächenerweiterung Mühlauer Straße“

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf hat am 23.05.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hartmannsdorf „Gewerbeflächenerweiterung Mühlauer Straße", bestehend aus der Planzeichnung M 1 : 5.000, der Begründung mit dem unter Vorbehalt stehenden Umweltbericht in der Fassung 04/2024 samt einer Anlage (Artenschutz-Risikoabschätzung, Arbeitsstand 19.03.2024) gebilligt und gemeinsam mit den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen:
Nr. Belangträger [Schreiben vom]
1 Landesdirektion Sachsen, Referat Raumordnung/Stadtentwicklung [01.11.2023]
2 Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie [27.10.2023]
9 Planungsverband Region Chemnitz, Verbandsgeschäftsstelle [11.10.2023]
10 Landratsamt Mittelsachsen, Ref. Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
[25.10.2023]
30 Regionalbauernverband Mittel-und Westsachsen e.V. [25.10.2023]

zur Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur parallelen Durchführung der förmlichen
Behörden- und Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und alle o. g. Unterlagen werden in der Zeit

vom 01.07.2024 bis 31.07.2024

auf der Internetseite der Gemeinde Hartmannsdorf unter
https://www.gemeinde-hartmannsdorf.de/ und über das zentrale Internetportal des
Freistaats Sachsen https://buergerbeteiligung.sachsen.de in das Internet eingestellt. Sie
liegen zusätzlich auch in der Gemeindeverwaltung, Bauamt, Untere Hauptstraße 111,
09232 Hartmannsdorf während nachfolgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich
aus:

Montag 09:00 Uhr-12:00 Uhr und 13:00 Uhr-15:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr-12:00 Uhrund 13:00 Uhr-16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr-12:00 Uhrund 13:00 Uhr-18:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr-11:00 Uhr.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich über das zentrale Internetportal des Freistaats Sachsen abgeben oder auf elektronischem Weg an die E-Mail-Adresse Bau@gemeinde-hartmannsdorf.de senden. Zusätzlich können Stellungnahmen auch per Post schriftlich an o. g. Postanschrift gerichtet sowie während der oben genannten Zeiten schriftlich oder mündlich zur Niederschrift an der Stelle der Offenlage abgegeben werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Sofern Privatpersonen ihre Stellungnahme ohneAbsenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 5 S. 1 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans
nicht von Bedeutung ist. Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen derVeröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Als umweltbezogene Informationen sind der unter Vorbehalt stehende Umweltbericht in der Fassung vom April 2024 als selbstständiger Teil der Begründung mit Beschreibung und  Bewertung der Umweltauswirkungen, Bestandsaufnahme, Bewertung der Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen auf diese Schutzgüter sowie die o. g. Anlage verfügbar. Letztere weist als Artenschutz-Risikoabschätzung einen Arbeitsstand 19.03.2024 auf und soll im Rahmen der verbindliches Baurecht schaffenden Bebauungsplanung zu einem Artenschutz-Fachbeitrag ausgeweitet werden.

Im Umweltbericht wurden umweltbezogene Informationen aus bereits vorliegenden Stellungnahmen, verarbeitet, darunter Anregungen (stichpunktartig):

Landesdirektion Sachsen, Höhere Raumordnungsbehörde: Auseinandersetzung mit
(noch) rechtskräftigem Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge bezgl. Grünzäsur und Vorbehalt
Landwirtschaft (Schutzgut [SG] Tiere und Pflanzen / biologische Vielfalt / Sachgüter)
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie: Hinweise auf Störfall-
Verordnung und Radonschutz (SG Mensch / Bevölkerung)
Regionaler Planungsverband Region Chemnitz: Hinweise bezgl. Grünzäsur und Vorbehalt
Landwirtschaft sowie Offenlandlebensraum Brut und Rast „Feldflur Göppersdorf", angrenzenden
Wald (SG Tiere und Pflanzen / biologische Vielfalt / Sachgüter)
Landratsamt Mittelsachsen:
- abgeschichtete SUP erfordert gutachterliche Vorabschätzung Artenschutz und Nachweis
Verträglichkeit mit Natura2000 (SG Tiere und Pflanzen / biologische Vielfalt)
- keine direkte Niederschlagswassereinleitung in Brauseloch- und in Johannesbach (SG
Wasser)
- Waldfeststellung angrenzend (SG Tiere und Pflanzen / biologische Vielfalt / Sachgüter)
- argumentative Befassung mit Klimaschutzklausel (SG Klima)
Regionalbauernverband Mittel- und Westsachsen e.V.: Ablehnung Flächenneuausweisungen
für Gewerbe zum Schutz der Landwirtschaft (SG Fläche / Boden / Sachgüter)

Hartmannsdorf, den 04.06.2023

Bürgermeister
Weinert
 
 
 
 
 

Erarbeitung von Lärmaktionsplänen in Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm

Berichterstattung zur Lärmaktionsplanung 2024 der Gemeinde Hartmannsdorf

Aufgrund der geringen Betroffenheit bei knapp 4500 Einwohnern und da auch von den Bürgern keine Hinweise, Anträge oder Betroffenheit geltend gemacht wurden, hat sich der Gemeinderat dafür ausgesprochen vorerst den Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen zu beschließen, was am 25.04.2024 geschehen ist. Beim Bau der A72 wurden bereits lärmmindernde Maßnahmen umgesetzt (z. B. schallisolierende Fenster, Lärmwände etc).

Weitere Informationen erhalten Sie in angehängtem Dokument.